SiGeKo
Im Rahmen der fachgutachterlichen Begleitung von Sanierungs- und Rückbaumaßnahmen übernehmen wir auch die Funktion des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators gemäß RAB 30. Dies betrifft besonders die Überwachung der Baustellensicherheit und die Sicherheitsbelehrung der eingesetzten Mitarbeiter sowie die Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans gemäß Baustellenverordnung. Teil unserer Arbeit ist die Vorbereitung der Vorankündigung und die Abstimmung der geplanten Arbeiten mit den Arbeitnehmern.
Unser Leistungsspektrum
- Vorankündigung und Abstimmung der geplanten Arbeiten mit den Beteiligten
- Erstellung und Fortschreibung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans gemäß Baustellenverordnung für die Dauer der Maßnahme
- Sicherheitsbelehrung der eingesetzten Mitarbeiter
- Überwachung der Baustellensicherheit