SiGeKo

Im Rahmen der fachgutachterlichen Begleitung von Sanierungs- und Rückbaumaßnahmen übernehmen wir auch die Funktion des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators gemäß RAB 30. Dies betrifft besonders die Überwachung der Baustellensicherheit und die Sicherheitsbelehrung der eingesetzten Mitarbeiter sowie die Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans gemäß Baustellenverordnung. Teil unserer Arbeit ist die Vorbereitung der Vorankündigung und die Abstimmung der geplanten Arbeiten mit den Arbeitnehmern.

Unser Leistungsspektrum

  • Vorankündigung und Abstimmung der geplanten Arbeiten mit den Beteiligten
  • Erstellung und Fortschreibung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans gemäß Baustellenverordnung für die Dauer der Maßnahme
  • Sicherheitsbelehrung der eingesetzten Mitarbeiter
  • Überwachung der Baustellensicherheit

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